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In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich auch gerne bei Ihrem Praxistermin mit Ihnen persönlich ausführlich erörtere!

Grundlage des Behandlungsvertrages ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

 

Patienten mit privaten Krankenversicherungen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen

Die privaten Krankenkassen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Sie erhalten eine Rechnung für ihre private Versicherung/ Beihilfe nach/analog GeBüH Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, via Überweisung, innerhalb einer Woche zahlbar. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

 

Selbstzahler

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung biete ich Sonderkonditionen an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können. Die Kosten für den ersten Termin mit eingehender Anamnese liegen bei 200 Euro (ca. 2 Stunden). Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine ergeben sich je nach Aufwand (Stundensatz 100 Euro). Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich besprochen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater. Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt. Für Selbstzahler gibt es Quittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern und können nicht im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.

 

Meine Behandlungen sind so individuell, wie die Menschen, die ich behandele. Daher richten sich die Therapieoptionen auch nach der persönlichen Lebenssituation meiner Patient/Innen.

 

Wichtiger Hinweis

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (abzüglich der nicht verwendeten Materialien).